Psychotherapeutische Leistungen
Private Krankenkassen, Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen (PKV) und Beihilfen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich nach den individuellen Bedingungen ihres Versicherungsvertrags und den notwendigen Formalitäten bei der Inanspruchnahme eines Psychologischen Psychotherapeuten.
Gesetzlichen Krankenversicherung
Zum 01. Oktober 2026 habe ich meinen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abgegeben. Eine psychotherapeutische Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Folge nicht mehr möglich.
Selbstzahler
Falls Sie aus verschiedenen Gründen die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen wollen, können Sie dies als Selbstzahlerin oder Selbstzahler tun. Die Honorierung für die psychotherapeutische Behandlung erfolgt entsprechend der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“.
Ausfallhonorar (Psychotherapie)
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Falls der von Ihnen versäumte Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, werde ich Ihnen aufgrund des damit verbundenen Verdienstausfalls ein Ausfallhonorar in Höhe von 60,00 € für diese Sitzung in Rechnung stellen.
Beratung
Da eine psychologische Beratung oder Paartherapie/-beratung nicht in den Rahmen einer heilkundlichen Tätigkeit fällt, werden die Beratungskosten nicht von den Krankenversicherungen übernommen und sind von Ihnen selbst zu übernehmen.
Die Kosten für eine Einzelberatung (50 Min.) betragen 140,00 € (zzgl. MwSt).
Die Kosten für eine Paartherapie/-beratung (50 Min.) betragen 150,00 € (zzgl. MwSt.).
Coaching
ist keine Leistung der privaten oder gesetzlichen Krankenkassen und keine heilkundliche Tätigkeit. Daher ist diese Leistung umsatzsteuerpflichtig. Die Kosten müssen von Ihnen selbst oder Ihrem Arbeitgeber getragen werden. Ich informiere Sie gerne persönlich über die genauen Konditionen.
Supervision
Psychologische PsychotherapeutInnen in Ausbildung
Es gelten die Ihnen bekannten Vereinbarungen mit Ihrem Weiterbildungsinstitut.
Andere Weiterbildungskontexte
Wenn Sie Supervision in anderen Weiterbildungskontexten wünschen, berechne ich 130,00 € (zzgl. MwSt.) pro Sitzung.
Supervision in anderen Kontexten oder Supervision von Teams (umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit)
Bitte sprechen Sie mich an. Ich informiere Sie gerne persönlich über die genauen Konditionen.
Eine Zeiteinheit pro Sitzung beträgt im supervisiorischen Bereich 45 Minuten.
